
Angebote für Berufsverbände
Was bedeutet eigentlich „Berufsverbände“?
Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände unsere Sonderkonditionen zu sichern:
- MR – Bundesverband der Maschinenringe e.V.
- BingK – Bundesingenieurkammer e.V.
- DMB – Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
- DBV – Deutscher Bauernverband e.V.
Berufsträger
Sie gehören zu den folgenden Berufsträgern, sind angestellt oder selbstständig und Mitglied der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft? Auch dann haben Sie die Möglichkeit, sich unsere Sonderkonditionen zu sichern.
- Architekten
- Ärzte
- Notare
- Patentanwälte
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.
Entdecken Sie hier unsere vielseitigen Angebote:
Hier ist noch nicht das Richtige dabei? Kein Problem! Kontaktieren Sie jetzt unsere Verkaufsteams und lassen Sie sich individuell beraten.
Als Legitimationsnachweis gelten:
- beispielhaft: Kammerausweis einer berechtigten Zielgruppe
- in Verbindung mit der Verpflichtungserklärung
- Bei Zulassung auf die Firma / Gewerbe sind entsprechend der Richtlinie, Nachweise vorzuhalten
- Die Zulassung bei angestellten Berufsträgern ist nur privat auf den Berufsträger möglich


Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte; Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/de/besitzer-und-service/ueber-ihr-auto/kundeninformationen/rechtliches/wltp.html